Grundschule Anzefahr-Niederwald / Kirchhain

Wahl Schulkonferenz 2015

Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz

 

Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015, sowie der geänderte Konferenzordnung i.d.F. vom 19. November 2012 ist nach Wahl der Klassenelternbeiräte zu Beginn dieses Schuljahres die Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren zu wählen.

 

1. Zusammensetzung der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz der Grundschule Anzefahr-Niederwald, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4, besteht aus 7 Mitgliedern. Der Lehrerschaft und der Elternschaft stehen je 3 Sitze zu. Vorsitzende der Schulkonferenz und deren 7. Mitglied ist die Schulleiterin. Für jede der beiden Personengruppen sind entsprechend der Zahl der Sitze die Mitglieder zu wählen, für die Elternschaft mindestens ein Ersatzmitglied. Die Vertreter der Lehrerschaft werden in der Gesamtkonferenz am 30.11.2015 gewählt, die der Elternschaft am 30.11.2015. Gewählt wird in einem Wahlgang. Ersatzmitglied ist, wer von den nicht gewählten Bewerbern die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Dieses Ersatzmitglied vertritt ggf. ein verhindertes Mitglied der jeweiligen Personengruppe bei den Sitzungen der Schulkonferenz und tritt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit eines Mitglieds als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz ein.

Ich weise darauf hin, dass anzustreben ist, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

 

2. Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei der Wahl der Vertreter der Lehrerschaft sind die Mitglieder der Gesamtkonferenz.

Wahlberechtigt bei der Wahl der Vertreter der Elternschaft sind die Mitglieder des Schulelternbeirates.

 

3. Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz

Wählbar als Vertreter der Elternschaft ist jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers oder einer minderjährigen Schülerin. Gemäß § 100 HessSchulG nehmen die Rechte und Pflichten der Eltern wahr:

  1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
  2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

 

 

4. Wählbarkeitsbescheinigung

Ein Elternteil, der für die Wahl zur Schulkonferenz kandidieren will, aber nicht Mitglied des Schulelternbeirates ist, benötigt für seine Kandidatur eine von der Schulleiterin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung, in welcher der Schulbesuch seines minderjährigen Kindes bestätigt wird.

 

5. Wahlverfahren

Die Wahlen finden jeweils in eigenen Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates statt und müssen spätestens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, d.h. spätestens am 02. Dezember 2015 abgeschlossen sein.

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für die Durchführung der Wahl jeder Personengruppe gilt in der Regel Personenwahl, auf Antrag stattdessen Listenwahl.

 

a) Personenwahl: Die Wahl wird immer dann nach den Grundsätzen der Personenwahl durchgeführt, wenn kein Antrag auf Listenwahl gestellt wird. Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden sind.

b) Listenwahl: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz oder des Schulelternbeirates es beantragt, werden die Wahlen der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens also am Donnerstag, 12.11.2015, Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des jeweiligen Wahlgremiums einzureichen (Schulleiterin, Vorsitzende/r des Schulelternbeirates). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf höchstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens so viele Bewerbernamen enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur eine Liste eingereicht, findet Personenwahl statt.

 

6. Einladung zu den Wahlversammlungen

Mit diesem Wahlausschreiben lade ich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates zu ihren jeweiligen Wahlversammlungen ein. Zugleich lade ich auch alle Elternteile ein, die kandidieren wollen, aber nicht dem Schulelternbeirat angehören. Die Wählbarkeitsbescheinigung ist mitzubringen. In der jeweiligen Wahlversammlung besteht Gelegenheit zur Vorstellung.

Die Wahltermine für die zwei Personengruppen:

  • Wahlversammlung der Gesamtkonferenz: Montag, 30.11.2015, 13:00 Uhr, im Lehrerzimmer der Grundschule Anzefahr-Niederwald, Standort Niederwald.
  • Wahlversammlung des Schulelternbeirates: Montag, 30.11.2015, 19.30 Uhr in der Betreuung der Grundschule Anzefahr-Niederwald, Standort Niederwald.

 

7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens

Dieses Wahlausschreiben wurde am Montag, 02.11.2015, erlassen. Es wird vom 02.11.2015 bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 30.11.15 in den Schulgebäuden ausgehängt und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Der Hinweis auf die Wahl der Schulkonferenz wurde den Eltern mit diesem Informationsscheiben am heutigen Tag mitgeteilt.

 

 

K. Wessel

Schulleiterin